Vor 9 Stunden
(Vor 9 Stunden)datrainer schrieb: Ich möchte ungerne der alten meine Zahlen präsentieren.
Um eine ordnungsgemäße Auskunft (§ 1605 BGB) wirst du nicht herumkommen.
Hinsichtlich deiner weiteren Anliegen empfehle ich dir, endlich mal über die wesentlichen Inhalte der gerichtlichen Vereinbarung zu informieren. Oder war es ein Beschluss?

