Gestern, 19:19
(Gestern, 15:31)p__ schrieb: Auskunft nur alle zwei Jahre, siehe faq: Die Zweijahresfrist beginnt erst ab Rechtskraft einer früheren eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung. https://trennungsfaq.com/unterhalt.html#details
Aus Interesse, zitiere ich auch aus dem FAQ noch folgenden Teil:
Auskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist muss nur erteilt werden, wenn der Auskunftbegehrende glaubhaft machen kann, dass sich das Einkommen nennenswert geändert hat.
Da ich jetzt ja erste Erfahrungen mit dem "Rechts-" System gemacht habe:
Kann nicht einfach jede KM da alles mögliche behaupten?
KV geht in Urlaub, KM spinnt sich zusammen, dass sei nur dank Gehaltserhöhung möglich = zack, Grund genug nochmal alles aufzurollen?

