Gestern, 17:06
Gericht, Jugendamt und Co sind dir keine Hilfe. Der Text der Ex ist kopiert. Entweder vom freundlichen Beischläfer, der als Aktenvernichter in einer Kanzlei arbeitet, oder von Schacklin, die so einen Brief noch in den Unterlagen aus eigener Sache hatte.
2 Jahre sind rum = Auskunftspflicht. Diese geben. Wie im Schreiben.
Das Du wegen einem Kind hochgestuft würdest - unabhängig einer Hochstufung die sich rechnerisch ergibt - verschweigst Du. Soll die selbst drauf kommen. Wenn nicht, umso besser ,-)
Mein Rat:
Tach Elsbeth,
anbei meine 12 Abrechnungen und die Steuererklärung. Nun kannst Du rechnen. Ich werde das dann prüfen. Für Unterhalt aus der Vergangenheit besteht keine Rechtsgrundlage.
Grüße
Dein Privat-Bankier
2 Jahre sind rum = Auskunftspflicht. Diese geben. Wie im Schreiben.
Das Du wegen einem Kind hochgestuft würdest - unabhängig einer Hochstufung die sich rechnerisch ergibt - verschweigst Du. Soll die selbst drauf kommen. Wenn nicht, umso besser ,-)
Mein Rat:
Tach Elsbeth,
anbei meine 12 Abrechnungen und die Steuererklärung. Nun kannst Du rechnen. Ich werde das dann prüfen. Für Unterhalt aus der Vergangenheit besteht keine Rechtsgrundlage.
Grüße
Dein Privat-Bankier

