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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
Das ist mir klar,
wenn neben vielen anderen nettigkeiten sowas aber drin steht was man freiwillig/ verpflichtend unterschreiben darf/soll:

Mir ist bekannt, dass die Agentur für Arbeit von mir Beträge fordern kann, die meinem Sohn oder meiner Tochter vorausgeleistet werden, wenn ich den nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1610 Absatz 2) während der Ausbildung zu zahlenden Unterhaltsbetrag nicht leiste und dass dies auch für die Vergangenheit möglich ist, soweit Leistungen ruckwirkend erbracht werden. Diese Forderung kann die Höhe der Bedarfssätze erreichen - bis zu 781 Euro.
Diese Sätze können sich noch durch Berücksichtigung von Fahrkosten und besonderen Aufwendungen erhöhen.

Wird mir schon im Vorfeld schlecht, da will ich nix unterschreiben, muss es aber. Tzzz
Ist ja genau so wie mit dem Unterhaltstitel… freiwillig, steht ihnen aber zu.
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RE: Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten - von Nuffü - Vor 11 Stunden

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