Gestern, 15:37
Auskunftsanspruch hat sie, wenn die zwei Jahre rum sind. Dann würde ich keine Klage abwarten, sondern Auskunft geben.
Tu das nicht, sondern schicke die Unterlagen. Keine überflüssige Kommunikation.
Zitat:Bitte teile mir bis zum oben genannten Datum kurz mit, ob du die entsprechenden Unterlagen zusenden kannst.
Tu das nicht, sondern schicke die Unterlagen. Keine überflüssige Kommunikation.

