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KM möchte mehr Geld
#3
Wenn du gezahlt hast, was damals im Beschluss stand, dann sind auch dann keine Rückstände entstanden, wenn nun höherer Unterhalt geschuldet werden würde.

Auskunft nur alle zwei Jahre, siehe faq: Die Zweijahresfrist beginnt erst ab Rechtskraft einer früheren eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung. https://trennungsfaq.com/unterhalt.html#details
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KM möchte mehr Geld - von datrainer - Gestern, 14:56
RE: KM möchte mehr Geld - von Blan - Gestern, 15:30
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