hi zusammen,
eben erreichte mich folgende email:
was soll ich der guten zurück schreiben? die höhe ist damals bei Gericht festgesetzt worden.
eine Überprüfung kann ja alle 2 jahre erfolgen?
laut Steuerbescheid 25 bleibt alles beim alten.
ist die Berechnung beim JA kostenlos und neutral?
natürlich habe ich keine lust den Robbenträgern noch mehr Geld zu schenken.
aber ich möchte der alten natürlich auch nicht ein cent zuviel geben oder zuviel Auskunft geben, da sie selber über genüg mittel verfügt.
unserer Tochter fehlt es an nichts.
danke fürs reparieren P.
danke für eure antworten
eben erreichte mich folgende email:
Zitat:Hallo XXX,
da sich zum 1. Januar 2026 die Sätze der Düsseldorfer Tabelle grundlegend geändert haben, möchte ich den bisherigen Unterhaltsbetrag von monatlich XXX gemeinsam mit dir überprüfen und an eine zeitgemäße Berechnung anpassen.
Bisher haben wir uns bei der Unterhaltszahlung an einem Betrag orientiert, der möglicherweise nicht mehr das aktuelle Verhältnis zwischen deinem Einkommen und den geltenden Tabellensätzen widerspiegelt. Um die korrekte Unterhaltshöhe gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026 zu ermitteln und sicherzustellen, dass unsere Tochter weiterhin angemessen versorgt ist, bitte ich dich, mir bis zum10.07.206 einen aktuellen Nachweis über dein bereinigtes Nettoeinkommen zukommen zu lassen (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder den letzten Steuerbescheid).
Sollte sich aus einer Neuberechnung ergeben, dass der angemessene Unterhalt, basierend auf deinem aktuellen Einkommen und der aktuellen Tabelle, über den bisher geleisteten XXX liegt, bitte ich dich, den Unterhalt zeitnah zum 1. Juli 2026 anzupassen. Da die aktuelle Düsseldorfer Tabelle öffentlich einsehbar ist, kannst du den entsprechenden Tabellenbetrag bei Vorliegen deines Einkommensnachweises ebenfalls leicht nachvollziehen. Sofern sich für den Zeitraum seit Inkrafttreten der neuen Tabelle zum 01.01.2026 ein Differenzbetrag ergeben sollte, bitte ich dich zudem um einen Vorschlag zur Nachzahlung des aufgelaufenen Rückstands.
Ich gehe davon aus, dass wir diese Angelegenheit einvernehmlich und im Sinne unserer Tochter regeln können. Bitte teile mir bis zum oben genannten Datum kurz mit, ob du die entsprechenden Unterlagen zusenden kannst.
Viele Grüße
was soll ich der guten zurück schreiben? die höhe ist damals bei Gericht festgesetzt worden.
eine Überprüfung kann ja alle 2 jahre erfolgen?
laut Steuerbescheid 25 bleibt alles beim alten.
ist die Berechnung beim JA kostenlos und neutral?
natürlich habe ich keine lust den Robbenträgern noch mehr Geld zu schenken.
aber ich möchte der alten natürlich auch nicht ein cent zuviel geben oder zuviel Auskunft geben, da sie selber über genüg mittel verfügt.
unserer Tochter fehlt es an nichts.
danke fürs reparieren P.
danke für eure antworten


