Gestern, 09:46
"Bedenken" sinds nicht, sondern die Begründung zu einem Antrag. Alles so früh wie möglich. Sonst heisst es, so wichtig kanns ja nicht gewesen sein, hätte dich ja lange nicht gestört.
Ein Satz, dass das auch die Eingewöhnung an die Kita unterbindet, kann schon dazu. Aber halte es um Gottes Willen kurz. Ich habe noch keinen Richter gesehen, der mehr als die erste Seite des Antrages liest. Durchblättern vielleicht, aber nicht lesen. Die Begründungen werden von der gesamten Rechtspflege nur als Ventil für den Antragsteller betrachtet, wo er sich mal auslassen kann. Entschieden würde über Anträge, verhandelt und geeinigt würde im Saal, nicht in Begründungen. Du und das Kindeswohl ist denen absolut scheissegal, es geht nur darum, alles vom Tisch zu haben.
Ein Satz, dass das auch die Eingewöhnung an die Kita unterbindet, kann schon dazu. Aber halte es um Gottes Willen kurz. Ich habe noch keinen Richter gesehen, der mehr als die erste Seite des Antrages liest. Durchblättern vielleicht, aber nicht lesen. Die Begründungen werden von der gesamten Rechtspflege nur als Ventil für den Antragsteller betrachtet, wo er sich mal auslassen kann. Entschieden würde über Anträge, verhandelt und geeinigt würde im Saal, nicht in Begründungen. Du und das Kindeswohl ist denen absolut scheissegal, es geht nur darum, alles vom Tisch zu haben.
