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Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt?
#17
In der direkten Auseinandersetzung passt der stete Tropfen, aber im Strafrecht bei Müttern ist das eher so, dass man die Tropfen sammeln sollte, um damit ein plötzliches Hochwasser zu erzeugen, das den Damm auch wirklich überschwemmt. Ansonsten versickern die Topfen vorher und dienen ihr als Beweis, dass man sich so einiges leisten kann, ohne Konsequenzen zu befürchten.

Ausserdem: Warte mal ab, was jetzt von der Unterhaltsvorschussstelle kommt. Du kannst immer noch eine Anzeige erstatten. Je mehr da über den Hergang gesichert ist, desto besser. HINTERHER kannst du mit denen auch telefonieren versuchen. Aber erst, wenn die schriftlich akzeptiert haben, dass keine Rückstände bestehen. DANN werden sie auch weicher sein, zu erzählen was da ablief.
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RE: Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt? - von p__ - Gestern, 10:20

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