Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt?
#16
(20-06-2026, 16:09)p__ schrieb: Im Umgang mit solchen Damen plädiere ich dafür, nur das zu tun, was bei ihr trifft und sitzt, was mit guter Wahrscheinlichkeit Erfolg hat. Das aber maximal. Leichte Schläge ohne Folgen ermuntern die Damen, solche vermeintlichen Spielräume zu nutzen, blieben ja schliesslich folgenlos wie sie gelernt haben. Vor allem sollte man nichts tun, weil man Gerechtigkeit will oder sich selber gut fühlen. Das ist nur Aufwand ohne echten Effekt. Es geht darum, ins Ziel zu treffen, nicht nur Rauch und Schall auf eigene Kosten und Aufwand zu erzeugen.

Danke, p___. Ich hatte da eine andere Philosophie bisher, nämlich das stete Tropfen den Stein höhlt und bei allen Kleinigkeiten sich irgendwann mal doch so viel ansammelt, dass es reicht für den Entzug des Beamtentitels (=1 Jahr Freiheitsstrafe). Bei der Ex hängt die ganze Familienbande im Ursprungsland ab von ihrem Einkommen & sie selbst bildet sich enorm viel ein auf's Beamtentum als auch ihre Promotion ein. Ein Rauswurf aus dem Beamtentum wäre ein KO Schlag, aber du hast wahrscheinlich recht mit "sich selber gut fühlen" 

(20-06-2026, 21:55)Nappo schrieb: Ich darf da mal verstärkend auch kommentieren. Ja, ein Brief genügt. Vorlage oben. da gibts nichts mehr dran zu prüfen. Du darfst ihn natürlich um ein wenig Polemik entschärfen, wenn du dich dabei wohler fühlst, aber das Thema nicht dabei verwässern. Mit dem Brief wird das Ganze erledigt sein. Dabei sollte man es dann belassen. Alles andere sind baustellen, die das JA für sich regeln soll bzw. mit der Mutter. Für Dich unnötige Zeitverschwendung

Danke auch nochmal für die Bestätigung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt? - von CherryMenthol - Gestern, 08:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt? teilzeitdad 47 27.140 14-12-2025, 06:50
Letzter Beitrag: Alimen T

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste