Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt?
#15
Ich darf da mal verstärkend auch kommentieren. Ja, ein Brief genügt. Vorlage oben. da gibts nichts mehr dran zu prüfen. Du darfst ihn natürlich um ein wenig Polemik entschärfen, wenn du dich dabei wohler fühlst, aber das Thema nicht dabei verwässern. Mit dem Brief wird das Ganze erledigt sein. Dabei sollte man es dann belassen. Alles andere sind baustellen, die das JA für sich regeln soll bzw. mit der Mutter. Für Dich unnötige Zeitverschwendung
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Leistungen nach UVG trotz Mindestunterhalt? - von Nappo - 20-06-2026, 21:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt? teilzeitdad 47 27.140 14-12-2025, 06:50
Letzter Beitrag: Alimen T

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste