20-06-2026, 08:39
(19-06-2026, 08:52)Alimen T schrieb: Vielleicht könnte man diese Anzeige als Unterschlagung laufen lassen .
Wie gesagt:
Der Spaß wäre es mir wert, aber mein RA hat nicht auf die Idee reagiert, p__ mit seiner Erfahrung scheint hier auch nicht übermäßig angetan zu sein von der Idee bzw. deren Erfolg.
Ich spreche noch mit jemanden, der früher aktiv war als Staatsanwalt / Rechtsanwalt und hole mir noch eine Meinung ein.
(19-06-2026, 12:02)PeterPP schrieb: Wer ist so saumäßig dämlich und beantragt Unterhaltsvorschuss, obwohl die Unterhaltszahlung in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts pünktlich und vollständig auf seinem Konto eingegangen ist?
Ganz einfach: Meine Ex.
Ihr wurde bei der letzten Gerichtsverhandlung ordentlich eins eingeschenkt vom Richter (lt. Aussage meiner Anwältin, einer anderen Anwältin, die mich "ehrenamtlich" berät) ohne das da sich ein Lerneffekt eingestellt hat. Bin gespannt was noch so passiert.
@ alle:
Ich kopiere jetzt mal kurz hier etwas rein aus dem Trennungs-FAQ
Zitat:Bankkonten, die der Gegenseite bekannt sind trifft dies üblicherweise zuerst. Alle vorzulegenden Unterlagen sollte man genau auf den Gehalt zusätzlicher Informationen prüfen und diese vor dem Kopieren schwärzen. Besteht ein Zwang, ein Originaldokument vorzulegen, dann nur vorzeigen, aber nicht kopieren lassen.Ich stelle jetzt eine dumme Frage: Auf dem Überweisungsträger ist ja meine Bank und auch meine IBAN angegeben. Die gegnerische Seite (Ex) weiß das sowieso, aber zumindest nicht das Amt (offiziell) - also schwärzen?

