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Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus?
#19
(Vor 4 Stunden)michael_fra schrieb: Tatsächlich verwirrt mich das jetzt komplett Wink

Setze doch mal deine Zahlen ein und sieh, was rauskommt. Die Variablen sind ja erklärt.

Die Frage ist eigentlich typische Kern-Anwaltsaufgabe im Beratungsgespräch und wird der auch schnell ohne weitere Kosten beantworten, Anwälte haben dafür vorgefertigte Prüfschemen, Fehler passieren da selten. Den Anwalt ist ohnehin Pflicht, um den kommt man nicht herum. Ich würde dem nicht die Arbeit abnehmen bei Dingen, die nach Berechnung gehen. Zudem brauchst du das schriftlich, damit es auch deine Ex nachvollziehen kann, die soll ja raus aus dem Wohnmiteigentum.
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RE: Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus? - von p__ - Vor 4 Stunden

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