Vor 4 Stunden
(Vor 8 Stunden)p__ schrieb: Der Verkaufspreis ist der AnfangsvermögenEinlageFrau + Rest.
Der Rest ist die Hälfte von (ursprünglicher Kaufpreis der Wohnung mal (1 + Wertsteigerung der Wohnung in % seit Kauf / 100) Minus aktuelle Restschuld des Kredits) Minus (AnfangsvermögenEinlageMann plus AnfangsvermögenEinlageFrau).
Tatsächlich verwirrt mich das jetzt komplett

Zitat:...dass es letztlich Einigungssache ist und nicht Formelsache
Definitiv. Das ist so. Aber wir wollen ja versuchen, uns außergerichtlich zu einigen, und da ist es ja nie verkehrt, an Hand von festen Formeln einen nachvollziehbare Rechnung aufzustellen. Wir haben nämlich noch eine 2. vermietete Immobilie, die sie gerne behalten möchte und wo sie mich dann auszahlen müsste. Da würden wir dann ja auch die gleichen Maßstäbe anlegen.
Daher meine Frage, ob meine Rechnung einigermaßen schlüssig ist oder ob ich da wichtige Punkte vergessen habe?

