Vor 3 Stunden
Unter den oben genannten Voraussetzungen wäre das auch meine Rechnung. Man kann sich noch über den Wert streiten, bei uns kam noch INdexierung der Anfangswerte hinzu, nach 14 Jahren Ehe doch Inflation reinspielt. Aber so ist das rechtliche Vorgehen. Man darf sich aber auch komplett anders einigen. Nur, man muß das halt auch machen. Zugewinn wird nicht automatisch im Scheidungsverfahren betrachtet, das muss im Scheidungsantrag explizit geregelt werden. Und falls nicht, dann darf der Zugewinnausgleich noch 5 Jahre nach Scheidung beantragt werden, und dann gibt es wesentlich weniger Verhandlungsmasse, weil alles andere bereits ausgeurteilt wurde.

