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Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus?
#14
@Capt_Chaos: Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. § 23 EstG Absatz 1 . Eine 10-Jahres-Regel gibt es hier nicht, bzw. trifft hier nicht zu.

Ansonsten gilt - wie richtig angemerkt: Persönlicher Einkommensteuersatz bei Unterschreiten der sog. "3-Jahres-Regel"

Und nochmal: Ja, der Zugewinn wird berührt dadurch, dass das EK welches in das Haus floss, Anwendung findet, bzw. schlicht alle Vermögenswerte. Das Haus selbst - und da ändert auch die Zugewinnberechnung nichts dran - wird zu 50% aufgeteilt.
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RE: Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus? - von Nappo - Gestern, 21:06

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