Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus?
#11
Zitat: Die Aussage würde ich sehr mit Vorsicht genießen, das Haus inklusive etwaiger Wertänderung geht jeweils zu 50% in den Zugewinnausgleich ein.

@cpt_chaos und @attestant:

1. Ein Haus, welches im Grundbuch ein Besitztum von jeweils 50% aufweist, fliest für sich gesehen, nie in eine Zugewinnberechnung hinein, weil es ja jedem schon zu 50% gehört und es daher nichts auszugleichen gibt.

2. Es gibt keinen "negativen Zugewinn". Es wird dann auf Null gestellt.

3. Kapitalertragsteuer (fälschlicherweise auch "Spekulationssteuer" genannt) fällt bei Verkauf einer selbst bewohnten, privaten Immobilie nicht an. Sie fällt an, bei vermieteten Objekten

3. Teilungsversteigerungen gehen erst nach rechtskräftiger Scheidung

Unter diesem Link findet sich eine gute Erklärung, wie ein "negativer Zugewinn" -  den es nicht gibt - behandelt wird und explizit die rechnerische / rechtliche Auseinandersetzung i.S. Zugewinn bezüglich des jeweils eingebrachten Eigenkapitals.

https://www.erstberatung-familienrecht.d...r-zugewinn

Das muss man aber trotzdem vom Haus an sich unterscheiden. Oder anders:

Das jeweils eingebrachte, oder nicht eingebrachte EK, spielt natürlich in die Zugewinngemeinschaft hinein. Findet aber bei der Betrachtung des Hauses keine Berücksichtigung. Im Falle des Hauses (wie im Link erklärt) verbleibt es bei der hälftigen Aufteilung des Erlöses.

Statt also diese Nummer vor Gericht auszufechten, und dort dann das Geld zu lassen, welches man selber hätte haben können, sollte der TO z.B. meine Berechnung nutzen und sich mit der Ex untereinander einigen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus? - von Nappo - Gestern, 15:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stiefsohn hat keine Lust auf Arbeit und mein Mann zahlt und zahlt... Genervte "Stiefmutter" 16 25.096 31-03-2016, 06:49
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 unsichtbare(r) Benutzer, 2 Gast/Gäste