(17-06-2026, 11:41)Blan schrieb: Für ein Erstgespräch ist fast egal, zu welchem Anwalt du gehst. Welche Themen willst du konkret mit ihm besprechen?
Wenn du dir ein Wechselmodell wünscht, wäre der wichtigste Tipp: Lass dich nicht dazu drängen auszuziehen und stimme keinem Auszug der Kinder zu. Dann bist du nämlich raus aus der Geschichte, gewöhnlicher Aufenthaltsort bei der Mutter, game over.
Ja, es gibt einige Themen, die auch strategischer Natur sind. Wenn ich hier alles offen reinschreibe, habe ich die Sorge, dass die andere Seite mitliest oder es später gegen mich verwendet wird.
Zum zweiten Punkt: Ich versuche momentan zweigleisig zu fahren. Einerseits möchte ich möglichst wenig Konfrontation erzeugen und eine einvernehmliche Lösung finden. Andererseits nutze ich vorsichtig einige Möglichkeiten, um den Umgang mit den Kindern in der Zwischenzeit schrittweise auszuweiten.
Beruflich habe ich zum Glück eine sehr gute Ausgangslage. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich in dieser schwierigen privaten Situation bei Bedarf auch fünf Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten kann. Er meinte, ich solle mich um mein Privatleben kümmern und nur dafür sorgen, dass die Projekte halbwegs weiterlaufen. Übergangsweise hat er mir auch einen jüngeren Kollegen zur Seite gestellt, der bei Bedarf einspringen kann.
Ferner meinte er, dass er mich langfristig nicht verlieren möchte und wir das gemeinsam gut überbrücken. Für ein mögliches Umgangsverfahren hat er mir zugesichert, dass er verschiedene Arbeitszeitmodelle mittragen würde, um mir größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen.
Ich hatte mit ihm auch über ein Wechselmodell mit wöchentlichem Wechsel gesprochen. Seine Reaktion war sinngemäß: Dann arbeitest du in der einen Woche etwas mehr und in der anderen Woche entsprechend weniger, bspw. nur drei Tage. Das fand ich schon sehr stark und ich hoffe, dass mir diese Flexibilität auch im weiteren Verlauf helfen könnte.
(17-06-2026, 11:48)_2hell schrieb: Zum Thema Haus/Wohnung:
wenn jeder von Euch 50% hat, aber nur einer von Euch beiden drin wohnt, muss er für den Teil der, dem anderen gehört, Miete zahlen. Ihr könnt das ja in der Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben, und auch den Kaufpreis den der Andere zahlen muss (der der drin bleibt an den der ausgezogen ist, nach Ende der Zinsbindung), zur Ablöse...Der Vermieter hat dann evtl. einen Steuervorteil, weil die Immobilie auf dem Papier Verlust macht (Abschreibung). Vermutlich kann Sie Dir Deine Hälfte nicht jetzt abkaufen, weil das Geld fehlt, oder nur wenn Du Ihr den Kaufpreis für Deine Hälfte stundest...Meld Dich bei mir mit pn wenn Du da Hilfe für brauchst um es durchzukalkulieren oder zu verstehen...
Das ist ein interessanter Ansatz, da sie dann auch Einnahmen hätte, die im Gegenzug ihr Einkommen erhöhen würden und ich könnte die Kreditraten oder ein Teil eventuell noch als zusätzliche Altersvorsorge nutzen.
Langfristig müsste man schauen. Die Zinsbindung läuft noch acht Jahre und wurde erst kürzlich verlängert.
Danke für dein Angebot. Ich würde gerne zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.

