17-06-2026, 21:53
(17-06-2026, 16:22)Nappo schrieb: 2. Das Haus hat mit all dem nichts zu tun. Ihr seid beide zu 50% im Besitztum. Das jeweils eingeflossene EK unterstelle ich als beweisbar. .
Die Aussage würde ich sehr mit Vorsicht genießen, das Haus inklusive etwaiger Wertänderung geht jeweils zu 50% in den Zugewinnausgleich ein. Ebenso etwaige gemeinsam getragenee Kredite als Verbindlichkeiten -;es wird nie separat betrachtet - auf welcher Rechtsgrundlage soll dass den basieren? OP ist auf alle Fälle gekniffen, weil er wesentlich mehr Eigenkapital in das Eigentum gesteckt hat, aber die Holde zu 50% beteiligt hat. Das wird auch durch den Zugewinn nicht glattgezogen, da er durch den negativen Zugewinn gekappt wird und verhältnismäßig mehr im Haus stecken und entsprechend verlieren wird.
Vor Gericht zählt nur das ganzheitliche Vermögen über alle Vermögensgegenstande zu den Stichtagen, es muss immer übergreifend gerechnet werden.
Nochmal: so ist das Recht und vor Gericht wird es so betrachtet, wenn einer es einfordert. Allerdings ist es wesentlich günstiger, sich zu einigen und da werden noch so einige Kröten auf einen warten. Jede Nichteinigung freut die Anwälte auf beiden Seiten, die Kosten gehen da schneller durch die Decke, als man bis 3 zählen kann.

