17-06-2026, 16:52
Zitat:ich würde mal mit einer Wertsteigerung in 3 Jahren von 5% ausgehen, also vielleicht 650.000
5% sind 30 000 EUR.
Kaufpreis vor 3 Jahren: 600 000 €
Angenommener aktueller Marktwert: 630 000 €
Aktuelle Restschuld bei der Bank: 360 000 € (Kaufpreis 600k - 230k EK = 370k Kredit, nach 3 Jahren kaum getilgt)
Verbleibender Netto-Wert: 630 000 € - 360 000 € = 270 000 €
Der Anteil um sie aus dem Grundbuch auszuzahlen, läge in diesem Szenario bei 135 000 € (50% von 270 000 €).
Und jetzt kommt das Familienrecht mit dem Zugewinnausgleich. Erste Frage, schon benannt. Woher kam das Geld fürs Eigenkapital? Aus der Zeit VOR der Ehe? Nachweisbar? Dann ist es Anfangsvermögen, bleibt aussen vor und mindert den Zugewinn. Da deine Frau durch die 50% Eintragung im Grundbuch quasi am Tag des Kaufs die Hälfte deines Geldes "geschenkt" bekommen hat, hat sich ihr Vermögen während der Ehe stark erhöht. Im Zugewinnausgleich wird diese Schieflage wieder glattgezogen: Sie müsste dir im Rahmen der Gesamtscheidung im Grunde die Hälfte deines überschüssigen Eigenkapitals wieder ausgleichen.
Aus Geld nach Eheschliessung? Dann gilt es als "gemeinsam erwirtschaftet", selbst wenn es auf deinem Konto landete. Wenn du dieses Geld in die Wohnung gesteckt hast, ist der Vorteil deines höheren Eigenkapitals beim Zugewinnausgleich meistens verloren, weil es ohnehin zum ehelichen Zugewinn zählte.
Oder beides? Dann Bazar, verhandeln. Achja, wenn keine Nachweise, dann gilt "Geld nach Eheschliessung".
Einigt euch erstmal über den aktuellen Wert. Einvernehmlich oder Gutachten. Dann prüft ihr, was sonst noch alles fliessen und auszugleichen ist. Konten, Autos, andere Besitztümer, Rentenanwartschaften etc.? Aufstellung machen, einigen.

