Na, das ist ein bisschen tricky:
1. Zur Zugewinnberechnung wird es ja wohl kommen. Unabhängig vom Haus. Im Zugewinn werden die jeweiligen Vermögen zu Anfang entsprechend ermittelt. Entweder werden das die Anwälte verfrühstücken, oder ihr macht noch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vor Scheidung als Scheidungsfolgenvereinbarung.
2. Das Haus hat mit all dem nichts zu tun. Ihr seid beide zu 50% im Besitztum. Das jeweils eingeflossene EK unterstelle ich als beweisbar. Also reschnen ma ma:
Kaufpreis Haus: 600.000 €
abzüglich gesamtes Eigenkapital: 230.000 €
bestehende Verbindlichkeit: 370.000 €
Die nun rechtlich wohl gängigste Methode wäre: Rückzahlung des jeweiligen EK + hälftiger Gewinn aus dem Haus:
Angenommener Überschuss aus dem Haus: 650.000 VK-Preis minus 370.000 € Schulden = Gewinn 280.000 €
280.000 € Gewinn minus 230.000 € EK (gesamtes EK!) = 50.000 € Reingewinn ./2 = 25.000 € für Jeden
Sie: EK 50.000 € + 25.000 € = Abfindung: 75.000 €
Er: EK 180.000 € + 25.000 € = Abfindung 205.000 €
Wenn beide Eigentümer zu je 50% im Grundbuch stehen und es keine andere Vereinbarung gab, dürfte das die Methode sein, denn das jeweilige EK wird ausgeglichen und der Gewinn je zur Hälfte ausgezahlt. Jeder bekommt sein Geld wieder. Den Wertzuwachs beide gleichermaßen.
Die strikt prozentuale Methode könnte etwas anders aussehen:
Strikt prozentual also, nach dem Verhältnis des damals eingebrachten EK. Das würde sich dann auf den Gewinn von 280.000 Euro beziehen:
Gesamtes EK: 230.000 €
Sie: 50.000 € ./. 230.000 € = 21,74 %
ER: 180.000 € ./. 230.000 € = 78,26 %
280.000 € Gewinn x 21,74% = 60.872 für Sie
280.000 € Gewinn x 78,26 % = 219.128 für Dich
Die Variante 2 ist für Dich etwas günstiger, so dass Du ihr das erst mal verkaufen solltest, denn so wie es aussieht, wirst Du ihr Zugewinn ausgleichen müssen und hier ebenfalls nochmal latzen müssen. Aber das ist eine vollkommen andere Baustelle.
1. Zur Zugewinnberechnung wird es ja wohl kommen. Unabhängig vom Haus. Im Zugewinn werden die jeweiligen Vermögen zu Anfang entsprechend ermittelt. Entweder werden das die Anwälte verfrühstücken, oder ihr macht noch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vor Scheidung als Scheidungsfolgenvereinbarung.
2. Das Haus hat mit all dem nichts zu tun. Ihr seid beide zu 50% im Besitztum. Das jeweils eingeflossene EK unterstelle ich als beweisbar. Also reschnen ma ma:
Kaufpreis Haus: 600.000 €
abzüglich gesamtes Eigenkapital: 230.000 €
bestehende Verbindlichkeit: 370.000 €
Die nun rechtlich wohl gängigste Methode wäre: Rückzahlung des jeweiligen EK + hälftiger Gewinn aus dem Haus:
Angenommener Überschuss aus dem Haus: 650.000 VK-Preis minus 370.000 € Schulden = Gewinn 280.000 €
280.000 € Gewinn minus 230.000 € EK (gesamtes EK!) = 50.000 € Reingewinn ./2 = 25.000 € für Jeden
Sie: EK 50.000 € + 25.000 € = Abfindung: 75.000 €
Er: EK 180.000 € + 25.000 € = Abfindung 205.000 €
Wenn beide Eigentümer zu je 50% im Grundbuch stehen und es keine andere Vereinbarung gab, dürfte das die Methode sein, denn das jeweilige EK wird ausgeglichen und der Gewinn je zur Hälfte ausgezahlt. Jeder bekommt sein Geld wieder. Den Wertzuwachs beide gleichermaßen.
Die strikt prozentuale Methode könnte etwas anders aussehen:
Strikt prozentual also, nach dem Verhältnis des damals eingebrachten EK. Das würde sich dann auf den Gewinn von 280.000 Euro beziehen:
Gesamtes EK: 230.000 €
Sie: 50.000 € ./. 230.000 € = 21,74 %
ER: 180.000 € ./. 230.000 € = 78,26 %
280.000 € Gewinn x 21,74% = 60.872 für Sie
280.000 € Gewinn x 78,26 % = 219.128 für Dich
Die Variante 2 ist für Dich etwas günstiger, so dass Du ihr das erst mal verkaufen solltest, denn so wie es aussieht, wirst Du ihr Zugewinn ausgleichen müssen und hier ebenfalls nochmal latzen müssen. Aber das ist eine vollkommen andere Baustelle.

