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Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus?
#5
Deine 180K werden durchaus berücksichtigt, allerdings nicht komplett. Im Zugewinn wird Dein Saldo auf Null gesetzt, weil man rechtlich nicht negativ Zugewinn haben kann. Wenn es vielleicht noch anderes Vermögen gäbe, dann wäre die Rechnung eine andere.

Und das stimmt absolut - wenn man sich zusammentut und gemeinsam investiert, dann sollte man sehr genau dokumentieren, wie das funktioniert und wer wieviel Anteil daran hat. Und das ist die ausgeurteilte Situation auf dem Papier, es steht Euch komplett frei, es euch anders hinzurechnen. Aber das muss dann der Wille beider Parteien sein und dafür muss man gemeinschaftlich agieren.
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RE: Wie zahlt man die Ex bei der Wohnung aus? - von attestant - 17-06-2026, 15:09

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