Gestern, 19:23
Kann man so pauschal nicht beantworten. Wenn sie’s einfach macht sind die Hürden extrem hoch das wieder rückgängig zu machen.
Meine Ex wollte mit dem Kind in ein anderes Land ziehen. Das konnte ich vor Gericht verbieten lassen. Unser Kind muss im Land - bei uns Dänemark - bleiben. Dort kann sie allerdings hinziehen wohin sie will, mit nur 6 Wochen Vorlaufzeit.
Wenn die Mutter renitent ist, kann sie auch ein Gerichtsbeschluss nur schwer stoppen. Sowas lässt sich kaum durchsetzen.
Du hast kaum durchsetzbare Rechte als Vater. Geteiltes Sorgerecht für Väter = das Recht mit der Geiselnehmerin des Kindes zu verhandeln.
Meine Ex wollte mit dem Kind in ein anderes Land ziehen. Das konnte ich vor Gericht verbieten lassen. Unser Kind muss im Land - bei uns Dänemark - bleiben. Dort kann sie allerdings hinziehen wohin sie will, mit nur 6 Wochen Vorlaufzeit.
Wenn die Mutter renitent ist, kann sie auch ein Gerichtsbeschluss nur schwer stoppen. Sowas lässt sich kaum durchsetzen.
Du hast kaum durchsetzbare Rechte als Vater. Geteiltes Sorgerecht für Väter = das Recht mit der Geiselnehmerin des Kindes zu verhandeln.

