Gestern, 18:05
Zitat:
Wenn sie vor dem Umzug fragt und du verweigerst, sie klagt, wird sie im Normalfall die Erlaubnis bekommen, schliesslich werden weder Kindeswohl noch Umgang dadurch beeinflusst. Du könntest sogar das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht dadurch ganz verlieren.
Ist das so easy? Heißt Kindeswohl nicht gewohnte Umgebung, soziale Bindungen, in unserem Fall auch eine eigene Integrationskraft in der KiTa? Wenn sie machen kann was sie will und auch hinziehen kann, wo sie will, warum gibt es dann ein geteiltes Sorgerecht??

