Gestern, 23:46
Beim Trennungsunterhalt wird die Ehe finanziell fortgeführt, also auch Ausgleich solcher Einkommensunterschiede, weil man in der Ehe ja gemeinsam wirtschaftete.
Erst beim anschliessenden Ehegattenunterhalt sind die Eheverhältnisse nicht mehr generell prägend. Wenn sie wirklich zu ihrem Neuen zieht, wird das aber kein grosses Thema mehr sein. Andererseits könnte auch alles völlig anders laufen. Ich sagte ja, Alternativen durchdenken, andere Ereignisstränge berücksichtigen, nicht glauben dass die Gegenwart so weitergeht wie es jetzt aussieht.
Die heisse Liebe mit Sprung aus der Ehe, die von zwei kleineren Kindern beherrscht wurde kühlt im Alltag nicht selten wieder ab und vielleicht sitzt sie nach einem Jahr wieder allein in einer Wohnung. Der Alte weg, der Neue auch. Dann werden vorige Vereinbarungen und noch nicht realisierte Unterhaltsansprüche vielleicht neu bewertet und bekommen Revisionsdruck. Auch Rückkehrversuche sind dann nicht so selten.
Erst beim anschliessenden Ehegattenunterhalt sind die Eheverhältnisse nicht mehr generell prägend. Wenn sie wirklich zu ihrem Neuen zieht, wird das aber kein grosses Thema mehr sein. Andererseits könnte auch alles völlig anders laufen. Ich sagte ja, Alternativen durchdenken, andere Ereignisstränge berücksichtigen, nicht glauben dass die Gegenwart so weitergeht wie es jetzt aussieht.
Die heisse Liebe mit Sprung aus der Ehe, die von zwei kleineren Kindern beherrscht wurde kühlt im Alltag nicht selten wieder ab und vielleicht sitzt sie nach einem Jahr wieder allein in einer Wohnung. Der Alte weg, der Neue auch. Dann werden vorige Vereinbarungen und noch nicht realisierte Unterhaltsansprüche vielleicht neu bewertet und bekommen Revisionsdruck. Auch Rückkehrversuche sind dann nicht so selten.
