Gestern, 09:25
Das Du Lösungen suchst, ist logisch. Da Du aber ganz am Anfang stehst, sind Strategien und Pläne kaum was wert und scheitern beim ersten Feindkontakt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist also dasjenige das Richtige, was Du hier tust: Informieren.
Wechselmodell: Ein frommer Wunsch, der manchmal in Erfüllung geht, aber zumeist als Seifenblase schnell platzt. "Gegen den Willen der Mutter" ist die Steilvorlage für jeden gegnerischen Anwalt und für jeden Richter. Eventuell kann der Kindeswille zumindest noch eine Rolle spielen. 8 und 10 ist noch kein Alter, wo deren Wille gesetzt ist. Aber immerhin ein Alter, wo er das Zünglein an der Waage spielen kann - nicht muss!
Haus: Das übliche Desaster und das wissen auch die Advokaten. Deshalb gehen Auseinandersetzungen hier oft über das Scheidungsdatum hinaus. Du kennst die Pläne Deiner Ex dahingehend nicht, daher kannst Du schlecht kalkulieren. Solche Nummern können kompliziert werden, wenn sich einer quer stellt. Ist man sich einig, kann es leicht werden. Varianten sind da zahlreich. Am Ende geht es meistens in einen Verkauf. Bleibt ein Erlös, bekommt jeder 50%. Willst Du es halten und selbst bewohnen - und zieht die Ex aus - dann soll sie auch irgendwann aus dem Grundbuch und will natürlich auch aus dem Darlehen raus. Das bedeutet für Dich, Notarkosten und einen Gang zur Bank, denn die muss der Schuldhaftentlassung der Frau aus dem Darlehen zustimmen. Das kann schwer werden, da unterhaltsverpflichtete Väter (Kindesunterhalt/und davon gehe ich aus) nicht gerade Lieblingskunden eines Bänkers sind.
Unterhalt: Über Ehegattenunterhalt würde ich mir noch keine Gedanken machen. Aber eine Trennungsunterhaltsforderung wird kommen.
Anwalt: Es gibt keinen Anwalt, der mit Dir strukturiert arbeitet. Mit Glück findest Du jemanden, der einigermaßen kommuniziert. Vorsicht bei den Kosten! Bei Deinem aktuellen Einkommen kann das mit Verfahrenskostenhilfe durchaus scheitern. Somit saugt der Dich ab und führt standardmäßig das Verfahren durch. Unterschiedliche Aktenzeichen sind oft ein Garant für hohe Rechnungen. Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Haus. Manches kannst Du evtl. selbst machen. Anderes musst Du abwarten. Mails an Anwälte sind erfolglos. Nur Anrufe mit Beratungstermin funktionieren. Schalte erst einen Anwalt ein, wenn es notwendig ist. Manchmal ist reagieren besser als agieren. das heißt, man wartet, mit was ein gegn. Anwalt überhaupt daher kommt.
Versuche zumindest, mit der Ex den Ein oder anderen Punkt zu klären. Besonders vermögenstechnisch. Bei den Kindern sieht es ja nicht erfolgreich aus.
Vermögen: Halte Dein Geld zusammen. Sichere Unterlagen, die sonst weg sind und längst von der Ex gesichtet. Achte darauf, dass ein Gemeinschaftskonto früh genug "verlassen" wird.
Wechselmodell: Ein frommer Wunsch, der manchmal in Erfüllung geht, aber zumeist als Seifenblase schnell platzt. "Gegen den Willen der Mutter" ist die Steilvorlage für jeden gegnerischen Anwalt und für jeden Richter. Eventuell kann der Kindeswille zumindest noch eine Rolle spielen. 8 und 10 ist noch kein Alter, wo deren Wille gesetzt ist. Aber immerhin ein Alter, wo er das Zünglein an der Waage spielen kann - nicht muss!
Haus: Das übliche Desaster und das wissen auch die Advokaten. Deshalb gehen Auseinandersetzungen hier oft über das Scheidungsdatum hinaus. Du kennst die Pläne Deiner Ex dahingehend nicht, daher kannst Du schlecht kalkulieren. Solche Nummern können kompliziert werden, wenn sich einer quer stellt. Ist man sich einig, kann es leicht werden. Varianten sind da zahlreich. Am Ende geht es meistens in einen Verkauf. Bleibt ein Erlös, bekommt jeder 50%. Willst Du es halten und selbst bewohnen - und zieht die Ex aus - dann soll sie auch irgendwann aus dem Grundbuch und will natürlich auch aus dem Darlehen raus. Das bedeutet für Dich, Notarkosten und einen Gang zur Bank, denn die muss der Schuldhaftentlassung der Frau aus dem Darlehen zustimmen. Das kann schwer werden, da unterhaltsverpflichtete Väter (Kindesunterhalt/und davon gehe ich aus) nicht gerade Lieblingskunden eines Bänkers sind.
Unterhalt: Über Ehegattenunterhalt würde ich mir noch keine Gedanken machen. Aber eine Trennungsunterhaltsforderung wird kommen.
Anwalt: Es gibt keinen Anwalt, der mit Dir strukturiert arbeitet. Mit Glück findest Du jemanden, der einigermaßen kommuniziert. Vorsicht bei den Kosten! Bei Deinem aktuellen Einkommen kann das mit Verfahrenskostenhilfe durchaus scheitern. Somit saugt der Dich ab und führt standardmäßig das Verfahren durch. Unterschiedliche Aktenzeichen sind oft ein Garant für hohe Rechnungen. Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Haus. Manches kannst Du evtl. selbst machen. Anderes musst Du abwarten. Mails an Anwälte sind erfolglos. Nur Anrufe mit Beratungstermin funktionieren. Schalte erst einen Anwalt ein, wenn es notwendig ist. Manchmal ist reagieren besser als agieren. das heißt, man wartet, mit was ein gegn. Anwalt überhaupt daher kommt.
Versuche zumindest, mit der Ex den Ein oder anderen Punkt zu klären. Besonders vermögenstechnisch. Bei den Kindern sieht es ja nicht erfolgreich aus.
Vermögen: Halte Dein Geld zusammen. Sichere Unterlagen, die sonst weg sind und längst von der Ex gesichtet. Achte darauf, dass ein Gemeinschaftskonto früh genug "verlassen" wird.

