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Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf
#1
Hallo Gemeinde. Ein Vater übermittelt mir ein Schreiben des Advokaten, bezüglich Unterhaltsberechnung ab 18 (privilegiert). damit komme ich zurecht ,-)

Eine Sache ist mir neu: Das Kind (18) besucht eine Schule (Ausbildung zu einem Beruf) und bekommt kein Gehalt. Schülerbafög nicht beantragt. Ob sie es bekommt, ist die Frage, da der Vater gut verdient - aber trotzdem muss sie das ja beantragen.

Aber darüber hinaus verlangt der Anwalt - und das ist mein eigentlicher Punkt - dass der Vater sich am Kaufpreis eines Gebrauchtwagens zur Hälfte beteiligt, da sie diesen Wagen braucht, um in diese Schule überhaupt kommen zu können.

Während die Mutter sich als wohl eher nicht leistungsfähig heraus stellen wird (Unterlagen liegen noch nicht vor, aber sie ist in Verbraucherinsolvenz) , ist der Vater leistungsfähig. Abgesehen von dem Verlangen, neben dem Unterhalt zuzüglich die hälftigen Fahrtkosten zu zahlen (so verlangt es der Anwalt), steht für mich die spezielle Frage im Raum, ob er die Hälfte des Betrages des Fahrzeugpreises zahlen muss und ob das wirklich Mehrbedarf darstellt. Jemand so was schon gehört?

Als Käufer des Fahrzeuges befindet sich die Mutter im Kaufvertrag
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Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von Nappo - 14-06-2026, 22:48
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von p__ - 14-06-2026, 23:10
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von p__ - Gestern, 09:00

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