14-06-2026, 08:52
13 Jahre ist lang, damit kommst du bereits in den Bereich der sogenannten "langen Ehe", die zu besonderem Vertrauensschutz führt mit Folgen für z.B. den Ehegattenunterhalt.
Nicht bezahltes gemeinsames Haus, bereits schwieriges Verhältnis, da stehen jetzt grosse Veränderungen an... ich vermute, wenn einer auszieht, könnte der andere das Haus nicht allein halten?
Nicht bezahltes gemeinsames Haus, bereits schwieriges Verhältnis, da stehen jetzt grosse Veränderungen an... ich vermute, wenn einer auszieht, könnte der andere das Haus nicht allein halten?

