13-06-2026, 21:38
(13-06-2026, 17:57)michael_fra schrieb: Emotion hin oder her, das sind ja meine Kinder.
Ja. Dasselbe sagt die Mutter. Wie leicht sie das auch im Konfliktfall tatsächlich durchsetzen kann und du nicht, darüber kannst du im Forum einiges nachlesen.
Zitat:Also ich kann mir das tatsächlich absolut nicht vorstellen.
Was im Verlauf der Trennung passiert, kann sich tatsächlich kaum ein Vater vorstellen. Man kann a priori nicht mit a posteriori-Wissen entscheiden.
Zitat:Und bei einem Wochenendeonkel wäre das finanziell anders?
Ja, das fast halbe Leben der Kinder bei dir plus Unterhalt benötigt mehr Ressourcen wie ein Wochenende alle 14 Tage plus fast derselbe Unterhalt. Sie essen, du fährst sie rum, du braucht vielleicht Notbetreuung bei Krankheit oder Terminunvereinbarkeit, Einkäufe aller Art, taugliche Zimmer samt Ausstattung die mit dem Alter verändert wird, mehr Pflichten die deine Zeit beschneiden in der du etwas verdienen könntest (Opportunitätskosten), Dienstleistungen in deiner Zeit vom Hallenbad bis zum Schulbeitrag, viel Spass auch mit der Abrechnung und Buchführung wenn du davon wenigstens einen Teil irgendwie anders abrechnen willst, über Kinderunterkonten oder so was. Du hast doch schon Kinder und weisst das eigentlich?
Sehr gut situierte Väter können das durchaus packen.
Zitat:Aber genau das kann man doch in der Trennungsfolgenvereinbarung regeln, oder?
Du kannst recht viel regeln, sofern nichts zu Lasten Dritter geht, nicht sittenwidrig ist, war ja mein Vorschlag. Man kann auch Regelungen zu Umgang oder Betreuung vereinbaren, kein Problem, jedenfalls für eine Zeitlang, denn solche Umgangsvereinbarungen können auch später angegriffen werden, wenn das Kindesalter oder persönliche Verhältmnisse sich ändern. Was immer der Fall ist. Ihr müsste eben etwas finden, das ihr beide freiwillig unterschreibt.
Zitat: In Deutschland kann man den gesetzlichen Unterhaltsanspruch rechtlich nicht einfach „abwählen" oder vollständig aufheben, aber man kann vereinbaren, dass der Unterhalt nicht fällig wird – etwa durch einen Verzicht oder eine Stundung.
Nein, das passiert über eine Erfüllungsübernahme, nicht durch Verzicht. Eine Stundung verändert nicht den Unterhalt, verschiebt nur die Vollstreckbarkeit. Aber das wird dir noch dein Anwalt (Scheidung Anwaltspflicht) sagen.
Zitat:Andere Alternative: wir halten formale ein 50:50 Modell als Vereinbarung fest, so dass alle Kosten gerecht geteilt sind. Ich sichere ihr aber zu, dass sie die Kinder trotzdem zu 60/40 bekommt. Wäre das möglich? Was ich mit meiner Ex vereinbare ist ja generell wahrscheinlich erstmal unser Ding. Wenn es klappt, gut. Wenn nicht, dann müssen wir das erneut verhandeln.
Das ist alles möglich, wird aber in dem Moment kippen, wenn ihr das nicht mehr passt. Dafür reicht der Nachweis, dass die Kinder an 60% der Tage im Jahr bei ihr waren und einen Gerichtsantrag später ist entweder Umgang oder Unterhalt oder beides "korrigiert". Wenn deine Ex so lieb ist, dass sie derartige Vereinbarungen dauerhaft mitmacht und freiwillig auf die Vorteile verzichtet, die ihr jeder Richter zusprechen würde, dann ist doch alles in Butter.
