(11-06-2026, 16:05)Vollstreckungsziel schrieb: An keiner Stelle berufen die sich auf irgendeine Rechtsgrundlage, wie man es eigentlich sonst kennt. Die schreiben "liefer uns die Daten oder zahl, du Knecht". Naja, nicht im Wortlaut, aber ihr wisst wie sowas formuliert wird.Gibt es denn einen konkreten Ansprechpartner, optimalerweise mit Telefonnummer?
Ich würde da mit relativ offenen Karten spielen, denn normalerweise läuft alles uzahlungsfrei über die Krankenkasse. Natürlich akzeptierst du einfachso keine Zahlungspflichten etc., aber du kannst denen ja sagen, dass du nicht der Vater bist, weil es keine Geburtsurkunde mit deinem Namen gibt. Ohne Geburtsurkunde keine Krankenversicherung über dich. Dazu der allgemeine Hinweis, das solch eine Feststellung mindestens noch 3 Monate dauert und solltest du der offizielle Vater sein, dann gehst du auch gerne den offiziellen Weg über die Krankasse. Bis dahin müssen die sich einfach gedulden.
Wie gesagt, ich würde da anrufen und das klären, oder mich anrufen lassen. Geht das nicht dann per Mail klären.
Unabhängig davon: Sind die 4000€ Krankenkosten tatsächlich vom Kind? Klingt eher nach den Krankenhauskosten der Geburt oder irgendwas von der Mutter.
(26-05-2026, 23:05)Vollstreckungsziel schrieb: Darf ich mal fragen auf welchem Netto die meisten Kommentatoren hier so leben, also nach Abzug von KU, was quasi für Miete und fürs Leben bleibt?Auch wenn meine Situation maximal weit von deiner entfernt ist:
Nettogehalt ca. 5,1k
Kredite ca. 1,8k
Unterhalt ca. 1,3k (Richterlicher Beschluss, minimal über Unterhaltsvorschuss)
Mir bleiben ca. 2k (Erhöhter Selbstbehalt)
Von den Krediten bleiben ca. 0.7k in meiner Tasche (Tilgungsanteil).
Rentenprognose nach Versorgungsausgleich (ausstehend) ohne Inflationsausgleich ca. 2500€.
Es soll dir zeigen: Leben geht problemlos weiter. Ich habe viele Kinder und eine Ex, trotzdem bleibt mehr als die Hälfte vom Nettogehalt bei mir. Endet der Unterhalt lebe ich königlich

