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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
Dieser Tatsache ist die Existenz der tfaq zu verdanken. Als ich zwei Wochen nach Zustellung der Klage wegen Uneinigkeit über Unterhalt in einem Gerichtstermin zur Verhandlung anzutanzen hatte, während meine Umgangsklage sage und schreibe erst nach einem vollen Jahr verhandelt wurde. Das muss man sich mal vorstellen: Kind 1 Jahr alt, Verhandlung dann, als es doppelt so alt war. Der Richter wurde später Chef des Amtsgerichts. Nebenbei, der Beschluss zum Umgang war auch eine einzige Katastrophe.

Der Impuls war sehr stark, einfach alles nur noch niederzubrennen. Oder eben die Energie in Positives und Hilfreiches zu leiten.

Wenn sich herausstellt, dass die Ex nichts herausgibt, dann nichts zahlt, ist zur schnellen Pfändung und Vermögensauskunft zu raten, auch wenn das erneute Kosten verursacht. Du musst jetzt unbedingt zeigen, dass du solche Beschlüsse auch konsequent umsetzst, sonst wirst du niemals ernst genommen.

Was wurde zum Airtag gesprochen? Hast du nach dem Auffinden des Geräts Anzeige nach § 238 StGB gestellt? https://www.dr-riemer.com/strafbarkeit-v...-stalking/
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RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - von p__ - Vor 3 Stunden

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