Gestern, 11:25
Siehe BGH, Beschluss v. 20.04.2016, XII ZB 45/15. Der Volltext: https://openjur.de/u/889312.html
Jeder hat zunächst mal den halben Anspruch, aber beim Kindergeld wird zwischen Barbedarf und Betreuungsunterhalt unterschieden, so dass es letztlich komplizierter wird. Du musst dir den Volltext und die Gründe durchlesen.
Jeder hat zunächst mal den halben Anspruch, aber beim Kindergeld wird zwischen Barbedarf und Betreuungsunterhalt unterschieden, so dass es letztlich komplizierter wird. Du musst dir den Volltext und die Gründe durchlesen.
