11-06-2026, 16:05
(11-06-2026, 14:17)Alimen T schrieb: Spannend . Bei Impfungen wird die Moralkeule geschwungen und plötzlich kann der fürsorgliche Staat die Mutter eines in Deutschland geborenen Kindes nicht mitversichern, was bei Bürgergeldempfängern auch noch selbstverständlich ist .
Das ist ein Punkt den ich leider auch nicht so ganz verstehe. Aber wenn ich die Behördenlogik seziere, dann ist es so, dass das Kind nun durch mich direkt deutscher Staatsbürger ist/bald wird und somit natürlich nichts im Asylsystem zu suchen hat. Die Mutter bleibt da wohl vorerst drin. Und da kommt es wohl für die Behörden zu einem kleinen Problem, da das Kind nun zwingend in die gesetzliche Krankenversicherung muss. Und die läuft wohl nur über mich.
Sicher bin ich dabei nicht. Es kann auch sein, dass das ganz anders vonstatten geht.
Ob diese Rückforderung der Aufnahmebehörde überhaupt rechtens ist, kann ich auch nicht sagen. Zahlen möchte ich den Betrag aber nicht.
An keiner Stelle berufen die sich auf irgendeine Rechtsgrundlage, wie man es eigentlich sonst kennt. Die schreiben "liefer uns die Daten oder zahl, du Knecht". Naja, nicht im Wortlaut, aber ihr wisst wie sowas formuliert wird.
Wenn ein Asylbewerber plötzlich Staatsbürger ist, gehen die doch auch nicht zum Jobcenter und fordern, dass die über die gKv jetzt rückwirkend die Krankenkosten eintreiben.
Ob die Versicherung das rückwirkend macht ist genau so ein großes Fragezeichen.
Ich bin also mal wieder an dem Punkt - Ich weiß, dass ich nichts weiß.

