11-06-2026, 09:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-06-2026, 09:24 von Vollstreckungsziel.)
Ok Stand heute bin ich weiter. Ich hab zwar noch nichts vom Anwalt gehört, aber die KM hat mir die Situation etwas verständlicher gemacht.
Mutter bleibt weiterhin für Behandlungskosten in der Verantwortung des Lk. Sie hat somit keine gKv. Die Kosten werden nur indirekt dadurch gedeckt, aber es besteht keine offizielle Versicherung. Versicherung und Asyl ist ein Thema für sich.
Das Kind muss aber über mich versichert werden. Da führt wohl kein Weg dran vorbei. Wäre die Mutter Bürgergeldempfängerin o. ä. wäre das alles nie Thema gewesen, da es dann ja eine gKv gäbe.
Sie gab mir zu verstehen, dass der Landkreis sich um alles kümmert sobald die korrigierte Geburtsurkunde vorliegt. "sich um alles kümmert" kann in dem Kontext aber auch bedeuten, die geben das an mich weiter und sagen "mach mal". Vielleicht dann auch wieder mit einer gewohnt kurzen Frist und maximalistischer Drohung die Krankenkosten sonst in Rechnung zu stellen.
Leider scheinen die Behörden und Ämter nicht perfekt untereinander zu kommunizieren, andernfalls wäre der Aufnahmebehörde vielleicht auch klar, dass der Landkreis dran ist und es noch keine neue Geburtsurkunde gibt.
Mutter bleibt weiterhin für Behandlungskosten in der Verantwortung des Lk. Sie hat somit keine gKv. Die Kosten werden nur indirekt dadurch gedeckt, aber es besteht keine offizielle Versicherung. Versicherung und Asyl ist ein Thema für sich.
Das Kind muss aber über mich versichert werden. Da führt wohl kein Weg dran vorbei. Wäre die Mutter Bürgergeldempfängerin o. ä. wäre das alles nie Thema gewesen, da es dann ja eine gKv gäbe.
Sie gab mir zu verstehen, dass der Landkreis sich um alles kümmert sobald die korrigierte Geburtsurkunde vorliegt. "sich um alles kümmert" kann in dem Kontext aber auch bedeuten, die geben das an mich weiter und sagen "mach mal". Vielleicht dann auch wieder mit einer gewohnt kurzen Frist und maximalistischer Drohung die Krankenkosten sonst in Rechnung zu stellen.
Leider scheinen die Behörden und Ämter nicht perfekt untereinander zu kommunizieren, andernfalls wäre der Aufnahmebehörde vielleicht auch klar, dass der Landkreis dran ist und es noch keine neue Geburtsurkunde gibt.

