Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haftung Sonderbedarf
#2
1. Das wird eine Einzelfallprüfung entscheiden. Wenn keine medizinische Notwendigkeit dafür bestand, ist die Schwelle aber hoch, das als Sonderbedarf zu werten. Bei mangelnder Leistungsfähigkeit sowieso.
2. Verstehe ich nicht ganz. Wenn die Mutter Unnötiges anschafft, also das medizinisch unnötige Einzelzimmer bestellt und nicht zahlen kann, dann hat sie dadurch Schulden. Aber ich überblicke das nicht wirklich, ist nur eine Meinung auf vielleicht falschen Grundlagen.
3. Ein Anspruch an dich, der dadurch entsteht dass die Ex Geld mutwillig verschenkt dürfte schwer durchzusetzen sein. Es wird wohl erstmal daran hängen, dass sich alles in Fiktionen abspielt. Ob sie Geld verschenkt hat, ist ja nicht geprüft worden, das ist erstmal nur eine Behauptung von dir. Ein Recht darauf, sie zur Prüfung zu zwingen hast du nicht. Ein Richter wird in so einem Fall mit dem üblichen gezinkten Würfel würfeln.

Wenn jedoch sowieso kein Anspruch an dich da ist, sind die Folgen Sache der Ex.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Haftung Sonderbedarf - von bigpuster - Vor 11 Stunden
RE: Haftung Sonderbedarf - von p__ - Vor 10 Stunden

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Haftung Anwalt Austriake 8 2.117 20-01-2026, 22:16
Letzter Beitrag: DrNewton

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste