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Haftungsquote Volljährigenunterhalt
#3
1. Verzugszinsen richten sich nach §288 BGB, wie alle Schulden. Da steht gleich im ersten Satz "Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen". Mit der Forderung nach Auskunft beginnt im Unterhaltsrecht der Verzug. Ausser natürlich, später wird die Forderung als unberechtigt abgeschmettert.

2. Ich weiss nicht mehr, wer die Kinder betreut, Fallthreads sind sinnvoller, übliches Residenzmodell? Kurz: Sie Hauptbetreuungsperson für ein 11jähriges Kind: Keine Chance, geht dich nichts an wieviel sie arbeitet. Du Hauptbetreuungsperson: Jede Menge Chancen, ihr fiktives Einkommen zu verpassen. Ob etwas vollstreckbar ist, ist eine andere Frage.

3. Wenn ein Streit um Geld so endet, dass nicht geklagt wird, kein Titel besteht, keine Schulden entstanden, wird nichts vollstreckbar und alles bleibt, wie es war.
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RE: Haftungsquote Volljährigenunterhalt - von p__ - Vor 11 Stunden

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