29-05-2026, 16:41
Für Besuchsrecht unter Aufsicht reicht es, wenn die Mutter gegen Dich Falschbeschuldigungen erhoben hat.
Das ist praktisch der Normalfall bei Hochkonfliktfällen. Die Aufklärung auch offensichtlich falscher Beschuldigungen kann sich sehr lange hinziehen. Man muss als Vater halt’ auch das Geld haben um sich dagegen wehren zu können.
Kann natürlich sein, dass dieser Vater einen an der Klatsche hat. Möglich ist alles. Aber wahrscheinlich ist es nicht.
Dass die Kinder nach dem Auffinden sofort nach ihrem Vater gefragt haben ist dokumentiert.
Das ist praktisch der Normalfall bei Hochkonfliktfällen. Die Aufklärung auch offensichtlich falscher Beschuldigungen kann sich sehr lange hinziehen. Man muss als Vater halt’ auch das Geld haben um sich dagegen wehren zu können.
Kann natürlich sein, dass dieser Vater einen an der Klatsche hat. Möglich ist alles. Aber wahrscheinlich ist es nicht.
Dass die Kinder nach dem Auffinden sofort nach ihrem Vater gefragt haben ist dokumentiert.

