Vor 2 Stunden
(Vor 2 Stunden)p__ schrieb:(Vor 3 Stunden)Vollstreckungsziel schrieb: Ansprüche wurden ja komplett übergeleitet.
Das ist der Grund für den Wegfall der Beistandschaft. Die Ansprüche werden jetzt von der anderen Behörde gegen dich geltend gemacht.
Njaain, also die Beistandsschaft war laut dem Schreiben wohl zweckgebunden und entfällt nach Feststellung.
Aber ja, letztlich liegt der Anspruch bei denen. Sollte die KM aber irgendwann wieder arbeiten und nicht mehr Leistungen beziehen, würde ich jetzt davon ausgehen, dass sie sich erneut mit mir absprechen müsste.
Weiß gar nicht, ob mit übergeleiteten Ansprüchen überhaupt einen Titel anpeilen oder jetzt erstmal nur streng nach Tabelle und sonstiger Berechnung fordern.

