Vor 3 Stunden
(Vor 7 Stunden)Nintendo schrieb:(25-05-2026, 23:38)Vollstreckungsziel schrieb: Zu der Sache mit dem Standesamt - sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, muss das Standesamt doch die Info bekommen und dies entsprechend korrigieren, oder nicht?Da wäre ich mir nicht so sicher. Eingetragen wird es schon, aber man muss schon selbst dann eine neue Urkunde anfordern.
Da kann ja weder die Mutter noch ich irgendwas ausrichten in diesem Moment, da der Automatismus hier eigentlich bald anläuft.
Wäre auch für dich möglicherweise von Vorteil dir ein eigenes Exemplar der Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Könnte mir das sicher von der Mutter auch jederzeit als Kopie senden lassen. Ich wüsste aber nicht wozu ich das jetzt in der Situation brauche.
Und ja, es wurde ja gefordert, dass sie hier die berichtigte Version nachreicht.
Aber für solche Sachen steht ihr eine personell sehr dick ausgestattete Helferindustrie zur Seite.
Andere Neuigkeit: Beistandsschaft wurde aufgehoben. War offenbar nur Zweckgebunden für die Feststellung der Vaterschaft.
Ändert aber natürlich jetzt gar nichts an der Situation. Ansprüche wurden ja komplett übergeleitet.
Außerdem habe ich morgen einen Termin beim Anwalt. Ich weiß noch nicht, ob ich vlt den Schriftverkehr komplett über den Laufen lasse. Kann noch nicht sagen, was das so kostet und bin momentan etwas empfindlich wenns ums Geldausgeben geht.

