Vor 7 Stunden
(25-05-2026, 23:38)Vollstreckungsziel schrieb: Zu der Sache mit dem Standesamt - sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, muss das Standesamt doch die Info bekommen und dies entsprechend korrigieren, oder nicht?Da wäre ich mir nicht so sicher. Eingetragen wird es schon, aber man muss schon selbst dann eine neue Urkunde anfordern.
Da kann ja weder die Mutter noch ich irgendwas ausrichten in diesem Moment, da der Automatismus hier eigentlich bald anläuft.
Wäre auch für dich möglicherweise von Vorteil dir ein eigenes Exemplar der Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

