25-05-2026, 22:09
Ich glaube auch, dass durch das Bleiberecht einige Dinge anders laufen, als in normalen einheimischen Familien üblich ist.
Daher nochmal den Rat über einen Anwalt zu arbeiten, damit du nicht ausversehen doppelt zahlst: Beispielsweise du zahlst den rückständigen Unterhalt für das Kind an die Ex, obwohl es an die Unterhaltsvorschusskasse muss, oder irgendwo anders hin wegen dem Bleiberecht, weil eine andere Behörde schon gezahlt hat. Klingt irgendwie alles viel komplizierter als sonst.
Zu den Fragen der Ex: Erstmal muss sie sich um die Geburtsurkunde kümmern. Ich denke das ist eine Voraussetzung für die anderen Schritte wie die Krankenkasse, sollte das Kind bei dir kostenlos mitversichert werden müssen.
Auch das mit dem Kindergeld ist spannend. Normalerweise beantragt die Person das Kindergeld, bei dem das Kind lebt, also die Ex. Hier musst du höllisch aufpassen. Wenn sie das bisher nicht bekommen hat steigt im schlimmsten Fall der finanzielle Bedarf und von den Unterhaltszahlungen wurde es bisher nichts abgezogen. Hier sehe ich eine Gefahr, dass du zuviel Unterhalt zahlst.
Ich würde der Ex auf ihre Fragen schon grob helfen mit Ratschlägen was sie tun muss: Geburtsurkunde mit deinem Namen, Kindergeldantrag auf ihren Namen etc. Einfach nur deshalb, weil es auch alles in normale Bahnen lenkt und Ruhe reinbringt.
Sobald wie möglich würde ich das Sorgerecht beantragen, einfach um es zu haben. Vielleicht beginnst du dich irgendwann für das Kind zu interessierne, vielleicht auch nicht. Aber mit dem Sorgerecht hällst du dir alle Optionen besser offen. Im schlimmsten Fall musst du gelegentlich Unterschriften leisten wie bei der Schulanmeldung.
Entgegen der Ratschläge hier würde ich nicht die Verfahren mit gestückelten Antworten in die Länge ziehen oder gar Elternzeit beantragen. So lustig diese Gedankenexperimente auch sind, damit sind teure Risiken verbunden. Du willst das Gegenteil von der Eskalation, nähmlich zur Ruhe kommen.
Daher nochmal den Rat über einen Anwalt zu arbeiten, damit du nicht ausversehen doppelt zahlst: Beispielsweise du zahlst den rückständigen Unterhalt für das Kind an die Ex, obwohl es an die Unterhaltsvorschusskasse muss, oder irgendwo anders hin wegen dem Bleiberecht, weil eine andere Behörde schon gezahlt hat. Klingt irgendwie alles viel komplizierter als sonst.
Zu den Fragen der Ex: Erstmal muss sie sich um die Geburtsurkunde kümmern. Ich denke das ist eine Voraussetzung für die anderen Schritte wie die Krankenkasse, sollte das Kind bei dir kostenlos mitversichert werden müssen.
Auch das mit dem Kindergeld ist spannend. Normalerweise beantragt die Person das Kindergeld, bei dem das Kind lebt, also die Ex. Hier musst du höllisch aufpassen. Wenn sie das bisher nicht bekommen hat steigt im schlimmsten Fall der finanzielle Bedarf und von den Unterhaltszahlungen wurde es bisher nichts abgezogen. Hier sehe ich eine Gefahr, dass du zuviel Unterhalt zahlst.
Ich würde der Ex auf ihre Fragen schon grob helfen mit Ratschlägen was sie tun muss: Geburtsurkunde mit deinem Namen, Kindergeldantrag auf ihren Namen etc. Einfach nur deshalb, weil es auch alles in normale Bahnen lenkt und Ruhe reinbringt.
Sobald wie möglich würde ich das Sorgerecht beantragen, einfach um es zu haben. Vielleicht beginnst du dich irgendwann für das Kind zu interessierne, vielleicht auch nicht. Aber mit dem Sorgerecht hällst du dir alle Optionen besser offen. Im schlimmsten Fall musst du gelegentlich Unterschriften leisten wie bei der Schulanmeldung.
Entgegen der Ratschläge hier würde ich nicht die Verfahren mit gestückelten Antworten in die Länge ziehen oder gar Elternzeit beantragen. So lustig diese Gedankenexperimente auch sind, damit sind teure Risiken verbunden. Du willst das Gegenteil von der Eskalation, nähmlich zur Ruhe kommen.

