25-05-2026, 17:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2026, 17:56 von Vollstreckungsziel.)
ich muss mal wieder bzgl. des Themas stören. Dabei war es so ein friedlicher Tag, bis mir die KM irgendwas geschickt hat.
Sie hat wohl Post bekommen und soll einmal
-den Nachweis liefern, dass das Kind über mich krankenversichert ist.
Da das nicht der Fall ist gibt es da wohl nichts zu liefern.
-Berichtigte Geburtsurkunde des Kindes, also so das ich mit drin stehe
korrigiert mich gerne, aber das Gericht sollte doch bald das Standesamt dazu auffordern dies anzupassen. Dafür muss ich ja nicht irgendwo aufkreuzen.
-Nachweis über Antragstellung, dass ich Kindergeld beantragt habe
Dachte halbiges Kindergeld wird sowieso vom KU abgezogen, da es dem Elternteil zusteht, bei dem das Kind auch lebt.
Die könnten das doch später schlecht reinrechnen, nur weil die Antragsteller es vergessen haben, oder? Ist ja an sich nicht mein Problem.
Allgemein scheinen die Behörden überfordert. Sie schreiben 3mal meinen Namen in dem Dokument falsch als ob sie selbst gerade erst die deutsche Sprache erlernt haben.
Zumal scheinen die nicht zu kapieren, dass das Kind bei der Mutter lebt und sie bzw. die Stelle Kindergeld beantragen muss, auf die der Anspruch übergeleitet wurde.
Selbst habe ich keine Post bekommen. Ich habe ihr darauf spärlich geantwortet und versucht auf die paar Punkte einzugehen.
Verstehe ja leider auch nicht wieso und weshalb dieses Schreiben existiert.
Habe ich da einen Handlungsbedarf? Ich würde jetzt von "nein" ausgehen.
Sie hat wohl Post bekommen und soll einmal
-den Nachweis liefern, dass das Kind über mich krankenversichert ist.
Da das nicht der Fall ist gibt es da wohl nichts zu liefern.
-Berichtigte Geburtsurkunde des Kindes, also so das ich mit drin stehe
korrigiert mich gerne, aber das Gericht sollte doch bald das Standesamt dazu auffordern dies anzupassen. Dafür muss ich ja nicht irgendwo aufkreuzen.
-Nachweis über Antragstellung, dass ich Kindergeld beantragt habe
Dachte halbiges Kindergeld wird sowieso vom KU abgezogen, da es dem Elternteil zusteht, bei dem das Kind auch lebt.
Die könnten das doch später schlecht reinrechnen, nur weil die Antragsteller es vergessen haben, oder? Ist ja an sich nicht mein Problem.
Allgemein scheinen die Behörden überfordert. Sie schreiben 3mal meinen Namen in dem Dokument falsch als ob sie selbst gerade erst die deutsche Sprache erlernt haben.
Zumal scheinen die nicht zu kapieren, dass das Kind bei der Mutter lebt und sie bzw. die Stelle Kindergeld beantragen muss, auf die der Anspruch übergeleitet wurde.
Selbst habe ich keine Post bekommen. Ich habe ihr darauf spärlich geantwortet und versucht auf die paar Punkte einzugehen.
Verstehe ja leider auch nicht wieso und weshalb dieses Schreiben existiert.
Habe ich da einen Handlungsbedarf? Ich würde jetzt von "nein" ausgehen.

