23-05-2026, 11:57
Den BU muss man nicht titulieren . Wird man jedoch darauf verklagt, ist es wie ein Titel.
Der Selbstbehalt wird sogar indirekt gesenkt.
Um so höher die Wohnkosten der Düsseldorfer Tabelle sind, desto weniger kann man den Selbstbehalt erhöhen.
Also wenn deine angemessene Wohnung teurer ist als der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle, dann erhöht sich der Selbstbehalt um diese Differenz . Genau so ist es mit den Umgangskilometer (0,20€ ) pro Kilometer .
(22-05-2026, 10:38)Vollstreckungsziel schrieb: kleine Nebenfrage: Ich hab jetzt öfter gelesen, dass der Selbstbehalt bei BU anders als bei KU bei ca. 1650€ liegt.
Warum wird das eigentlich nicht angehoben. Wenn ich mir die jährlichen Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle anschaue wirkt das schon drastisch, aber auf der anderen Seite ist der Selbstbehalt wohl öfter lange Zeit statisch.
Der Selbstbehalt wird sogar indirekt gesenkt.
Um so höher die Wohnkosten der Düsseldorfer Tabelle sind, desto weniger kann man den Selbstbehalt erhöhen.
Also wenn deine angemessene Wohnung teurer ist als der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle, dann erhöht sich der Selbstbehalt um diese Differenz . Genau so ist es mit den Umgangskilometer (0,20€ ) pro Kilometer .

