Gestern, 21:09
(Gestern, 20:39)p__ schrieb: Was steht in diesem Knaller?
Nennt sich einmal Überleitungsanzeige nach Asylbewerbergesetz in Verbindung mit Sozialgesetzbuch. (Paragraphen und Zusätze lasse ich mal weg)
Darunter steht dann klar Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach dem BGB wegen Hilfsleistung fürs Kind und die Mutter.
Es werden Leistungen seit September erwähnt. ist getrennt aufgezählt, aber in der Summe fast 1400 monatlich. Die Unterhaltsansprüche werden ab Anfang Mai übergleitet.
Es steht dort drunter dann: Die Überleitung wird begrenzt durch die Höhe der Hilfsaufwendungen und auf die Keistungen die bei rechtzeitiger Erfüllung Ihrerseits an die obigen Berechtigten dazu geführt hätten, dass Hilfeleistungen nicht oder nicht in gewährter Höhe hätten bezahlt werden müssen.
Absolut keine Ahnung was das im Kern bedeutet. Klingt auch nicht eindeutig nach Rückgriff, sondern eher solange sie nicht zahlen springen wir ein.
Im nächsten Absatz steht noch, dass sie wohl das fordern was angegeben ist, solange ich der Unterhaltsanspruch nicht definiert ist.
Danach etwas vom Grundsatz des Nachranges der Hilfeleistung, also im Grunde warum der Anspruch auf sie übergeht.
Nächster Teil ist dann das Auskunftsersuchen.
Fragebogen ausfüllen, Verdienstnachweis beim Arbeitgeber einreichen und ausfüllen lassen, ansonsten alle Vermögenswerte auflisten.

Ein Teil bezieht sich noch auf Selbstständige, aber das ist für mich nicht relevant.

