Gestern, 12:09
Die Befristung ist nicht das Problem. Ab 18 ändert sich in der Regel sowieso viel, so dass neu berechnet werden muss, was soll dann noch ein alter Titel, der eine Situation perpetuiert, die gar keine Grundlage mehr hat und damit selber zum Problem wird.
Wenn dem Kind nicht klar ist, was nun zu tun ist, es sich selber nicht informieren will und es auch keinen Anwalt bezahlen will, kann es auch zum Jugendamt, bis Alter 21 werden erwachsen gewordene Kinder dort kostenlos in Unterhaltssachen beraten. Dann ist der Weg hoffentlich klar - und wenn es Ärger gibt, ist auch klar dass der wegen der Anwaltspflicht nur mit Anwalt durchsetzbar ist. Leider. Das war nicht immer so.
Wenn dem Kind nicht klar ist, was nun zu tun ist, es sich selber nicht informieren will und es auch keinen Anwalt bezahlen will, kann es auch zum Jugendamt, bis Alter 21 werden erwachsen gewordene Kinder dort kostenlos in Unterhaltssachen beraten. Dann ist der Weg hoffentlich klar - und wenn es Ärger gibt, ist auch klar dass der wegen der Anwaltspflicht nur mit Anwalt durchsetzbar ist. Leider. Das war nicht immer so.
