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Volljährigenunterhalt
#8
(15-05-2026, 23:50)Lullaby schrieb:
(15-05-2026, 14:41)Stronzus schrieb: Ich weiss das nur die Tochter fordern kann, das wir ist so gemeint, meine Tochter sowie ich sind uns in diesen Dingen einig. Sie lebt bei mir und hat meine volle Unterstützung in ALLEN belangen !

Na denn, hoffentlich auch die volle Unterstützung in ihren finanziellen Belangen!

Grins, was glaubst Du wie es ist wenn Sie bei mir lebt ? Sie kam mit 9 Jahren zu mir, weil SIE es wollte, wir mussten 2 harte Verfahren durchleben....... 
Seit fast einem Jahr zahlt die mutter keinen Unterhalt...... mit über 60 000.-€ Jahreseinkommen und Du FRAGST ob ich meine Tochter auch finanziell unterstütze ? 
Auf jeden Fall wäre ich DANKBAR einfach auf meine Fragen einzugehen und nicht irgendwelche Nebendinge hier zu diskutieren.

(12-05-2026, 22:17)Nintendo schrieb: Wo ist das Problem die Berechnung des Jugendamtes zu schicken?
Du musst doch sowieso deine ganzen Gehaltsunterlagen, Steuererklärung usw. an deine Tochter bzw. ihre Mutter schicken.
Alleine auf Basis dieser Zahlen kann dann eine Berechnung erfolgen, die dann deine Tochter akzeptiert oder nicht.
Berücksichtigt die Jugendamtsberechnung schon deine Zahlen? Warum der Mutter Steine in den Weg legen, wenn ihr zügig eine Klärung wollt? Sie muss den Anspruch deiner Tochter ja prüfen können, insbesondere was ihr Anteil am Unterhalt ist und was dein Anteil ist.

Wenn deine Tochter nicht einverstanden ist, dann kann sie vor Gericht ziehen, im Zweifel aber auch gegen dich, falls du ihr nicht genügend Geld überweist.

Ob jetzt Zahlen von 2024-2025 oder 2025-2026 genommen werden wird doch erst dann relevant, wenn sich etwas geändert hat. Wenn die Mutter beispielsweie erkrankt ist und nur noch teilweise arbeitet, dann steigt hat dein Unterhaltsanteil. Das ist vollkommen legitim, insbesondere wenn die Tochter nicht mehr priviligiert ist.

Ich empfehle ganz dringend, dass deine Tochter sich einen Anwalt sucht. Ansonsten wird sie und indirekt auch du vom gegnerischen Anwalt komplett über den Tisch gezogen. Du kannst sie sicher begleiten, aber sie braucht einen eigenen Anwalt. Mindestensmal die Erstberatung. Die 226,10 € gesetzlicher Fixpreis sind verdammt gut investiertes Geld.

Nun gut, ich versuche es verständlicher zu machen.

1. ich habe selbstverständlich dem Jugendamt, an das sich meine Tochter in Absprache mit mir gewandt hat alle meine Unterlagen zur Verfügung gestellt.  DARAUS und aus den angeforderten Unterlagen der Mutter wurde der zu zahlende Unterhalt berechnet. Meine Tochter und ich sind sehr eng miteinander verbunden. (das rührt daher weil meine Tochter keine allzu guten Erfahrungen mit ihrer Mutter gemacht hat, deshalb lebt sie ja auch seit ihrem 9. Lebensjahr bei mir,)

2. Diese Berechnung des JA hat meine Tochter der Mutter zukommen lassen. Die Berechnung des JA in Frage gestellt

3. Diese hat nun mich aufgefordert die Zahlen aus 2025 vorzulegen obwohl die Berechnung des Jugendamtes bereits alles berücksichtigt hat. 
und hier liegt der Knackpunkt weil die Berechnung ja bereits vorgenommen wurde !!! Und warum soll ich jetzt nochmals Unterlagen schicken wenn bereits eine Berechnung als Basis schon vorliegt. Das war meine eigentliche Frage. 

Am besten meine Tochter nimmt nun auch einen Anwalt und das Spiel geht unnötigerweise von vorne los ?
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Volljährigenunterhalt - von Stronzus - 12-05-2026, 20:49
RE: Volljährigenunterhalt - von p__ - 12-05-2026, 20:54
RE: Volljährigenunterhalt - von Stronzus - 15-05-2026, 14:41
RE: Volljährigenunterhalt - von Lullaby - 15-05-2026, 23:50
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