15-05-2026, 14:41
(12-05-2026, 20:54)p__ schrieb: "Wir" nicht, allein die Tochter kann fordern.
Auskunft ist fällig ab Inverzugsetzung und dann für den Zeitraum relativ zur Inverzugsetzung. Das wurde nicht geliefert? Dann würde ich die Spielchen beenden und vor Gericht gehen.
Ich weiss das nur die Tochter fordern kann, das wir ist so gemeint, meine Tochter sowie ich sind uns in diesen Dingen einig. Sie lebt bei mir und hat meine volle Unterstützung in ALLEN belangen !

