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Unterhalt, gerichtliche Verfügung, ALG2
#6
(14-05-2026, 20:53)Wuppen schrieb: Ich lebe glücklich mit einer neuen Partnerin seit 4 Jahren zusammen, würde es helfen, wenn wir ein Kind bekommen würden? 
Bis jetzt war ich von der ersten Erfahrung noch so fertig, dass ich es tunlichst vermieden habe ein weiteres Kind zu zeugen.

Tatsächlich helfen wird dir gar nichts, aber wenn man sowieso am Ende ist kann man auch weitere Kinder machen und sie betreuen. Das kann erfüllender sein wie sich nur auf seine Krankheiten zu konzentrieren. Genau das war mein Weg, habe ihn nie bereut. Das Jugendamt versucht heute noch, angebliche Schulden einzutreiben, leider bin ich unpfändbar. Ähnlich wie bei dir, was läuft, das läuft über Dritte.

Ansonsten aufstocken (dafür musst du aber arbeitsfähig sein und darfst nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer leistungsfähigen Person leben) oder Schulden auch ohne Kind ignorieren.

Krankheit geltend machen und Gutachten anbieten ist sinnvoll, hat aber geringe Aussichten auf Erfolg vor Gericht. Den Krankheitsausgang akzeptieren Richter fast nie. Es gibt Fälle, in denen Endstadium-Krebskranke im Hospiz verurteilt wurden. Das Juristengesockse scheisst generell auf Recht und Unterhaltspflichtige.
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RE: Unterhalt, gerichtliche Verfügung, ALG2 - von p__ - 14-05-2026, 23:15

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