Hallo zusammen,
hat man beim Volljährigenunterhalt auch Anspruch auf einen unbefristeten Titel gegenüber dem Pflichtigen?
Ist sowas üblich von der Familienrichterin ausgeurteilt zu werden?
Bei Volljährigenunterhalt kann sich ja die Anspruchsgrundlage (Schule, Ausbildung, Studium, eigenes Einkommen, priviligiert / nicht mehr priviligiert usw) und ob man überhaupt zum Unterhalt berechtigt ist sowohl in Art als auch Höhe wesentlich schneller ändern als beim Unterhalt für Minderjähriger, der für 16-18 Jahre fest ist.
Damke und Grüße
Lullaby
hat man beim Volljährigenunterhalt auch Anspruch auf einen unbefristeten Titel gegenüber dem Pflichtigen?
Ist sowas üblich von der Familienrichterin ausgeurteilt zu werden?
Bei Volljährigenunterhalt kann sich ja die Anspruchsgrundlage (Schule, Ausbildung, Studium, eigenes Einkommen, priviligiert / nicht mehr priviligiert usw) und ob man überhaupt zum Unterhalt berechtigt ist sowohl in Art als auch Höhe wesentlich schneller ändern als beim Unterhalt für Minderjähriger, der für 16-18 Jahre fest ist.
Damke und Grüße
Lullaby

