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Volljährigenunterhalt
#3
Wo ist das Problem die Berechnung des Jugendamtes zu schicken?
Du musst doch sowieso deine ganzen Gehaltsunterlagen, Steuererklärung usw. an deine Tochter bzw. ihre Mutter schicken.
Alleine auf Basis dieser Zahlen kann dann eine Berechnung erfolgen, die dann deine Tochter akzeptiert oder nicht.
Berücksichtigt die Jugendamtsberechnung schon deine Zahlen? Warum der Mutter Steine in den Weg legen, wenn ihr zügig eine Klärung wollt? Sie muss den Anspruch deiner Tochter ja prüfen können, insbesondere was ihr Anteil am Unterhalt ist und was dein Anteil ist.

Wenn deine Tochter nicht einverstanden ist, dann kann sie vor Gericht ziehen, im Zweifel aber auch gegen dich, falls du ihr nicht genügend Geld überweist.

Ob jetzt Zahlen von 2024-2025 oder 2025-2026 genommen werden wird doch erst dann relevant, wenn sich etwas geändert hat. Wenn die Mutter beispielsweie erkrankt ist und nur noch teilweise arbeitet, dann steigt hat dein Unterhaltsanteil. Das ist vollkommen legitim, insbesondere wenn die Tochter nicht mehr priviligiert ist.

Ich empfehle ganz dringend, dass deine Tochter sich einen Anwalt sucht. Ansonsten wird sie und indirekt auch du vom gegnerischen Anwalt komplett über den Tisch gezogen. Du kannst sie sicher begleiten, aber sie braucht einen eigenen Anwalt. Mindestensmal die Erstberatung. Die 226,10 € gesetzlicher Fixpreis sind verdammt gut investiertes Geld.
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Volljährigenunterhalt - von Stronzus - 12-05-2026, 20:49
RE: Volljährigenunterhalt - von p__ - 12-05-2026, 20:54
RE: Volljährigenunterhalt - von Stronzus - 15-05-2026, 14:41
RE: Volljährigenunterhalt - von Lullaby - 15-05-2026, 23:50
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RE: Volljährigenunterhalt - von PeterPP - Gestern, 17:21
RE: Volljährigenunterhalt - von Nintendo - Vor 4 Stunden
RE: Volljährigenunterhalt - von Nintendo - 12-05-2026, 22:17
RE: Volljährigenunterhalt - von Lullaby - 13-05-2026, 14:02
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